facebook Twitter Weiterempfehlen Favoriten Mehr Lesezeichen
Intern
Staatsgalerie Stuttgart
Staatsgalerie Stuttgart

Gefährliches Pflaster

Kriminalität im Römischen Reich

Einbrecher machen die Gassen einer römischen Stadt unsicher. Bild: Sebastian Simonis, Axel Thünker DGPh, Burkard Pfeifroth.
Die Mauer der römischen Stadt Colonia Ulpia Traiana in Xanten im Mondschein. (Fotomontage: Dießenbacher Tewissen Informationsmedien).
Ein Einbrecher verschafft sich Zugang zu einem römischen Wohnhaus. (Foto: Mark Tewissen).
Schlüssel für verschiedene Schlosstypen aus der römischen Stadt Colonia Ulpia Traiana in Xanten. (Foto: Stefan Arendt, LVR-Zentrum für Medien und Bildung, Düsseldorf).
Römischer Schlüssel mit Griff in Form eines Löwen aus Augst. (Foto: Susanne Schenker, Augusta Raurica).
Mit Vorhängeschlössern sicherte man in römischer Zeit sein Gut gegen Diebe. Einige sind so gut erhalten, dass sich die hoch entwickelte Technik rekonstruieren lässt. (Foto: Susanne Schenker, Augusta Raurica).
Das kleine Holzkästchen aus Rainau-Buch war mit einem Schloss gesichert – Diebe konnten überall lauern. (Foto: Archäologisches Landesmuseum Baden-Württemberg, Manuela Schreiner).
Mit Gussformen aus Ton fälschte man in der Antike Münzen – oft in großem Stil, wie zahlreiche Funde aus Augst belegen. (Foto: Ursi Schild, Augusta Raurica).
Astragale, die Sprunggelenkknochen von Haustieren, verwendete man in der Antike für Glücks- und Geschicklichkeitsspiele. Bei einem Knochen half man seinem Glück nach: Er wurde aufgebohrt und mit Blei beschwert. .
Römische Fußfessel aus Heidenheim/Brenz. Mit eisernen Hand-, Fuß- und Halsschellen konnte man Sklaven und Strafgefangene an der Flucht hindern. (Archäologisches Landesmuseum Baden-Württ., Foto: Matthias Hoffmann, Rastatt).
Mythologischer Wächter: Bronzeapplike mit dem Übel abwehrenden Haupt der Gorgo Medusa. Sie zierte den Brustpanzer einer Statue. (Foto: Stefan Arendt, LVR-Zentrum für Medien und Bildung, Düsseldorf).
In römischer Zeit gab es keine Polizei im heutigen Sinne. Die Strafverfolgung oblag häufig dem Militär. Auch Zenturionen wurden von ihren Vorgesetzten auf Verbrecherjagd geschickt. (Foto: Axel Thünker DGPh).
Auf einem Papyrus aus dem römischen Ägypten wird ein Viehdiebstahl angezeigt. (Foto: Papyrussammlung, Institut für Altertumskunde, Universität zu Köln, inv. 1597 Recto – P.Köln III 143).
Karte

Archäologischer Park Xanten46509 Xanten

Gefährliches PflasterAusstellung 8.7.2011-12.2.2012

Fon (02801) 988 9213Fax (02801) 988 9215

www.apx.lvr.deapx@lvr.de

Autor:Giesbert Karnebogen

Alles klingt sehr aktuell: Wirtschaftskriminalität und Geldfälscherei im großen Stil. Einbruch am hellichten Tage. Überfall mitten in der Stadt. Mord und Totschlag. Entführungen mit Lösegelderpressungen. Vergewaltigungen...

Eine große Ausstellung im LVR-Römermuseum in Xanten zeigt aber: Das ist alles „kalter Kaffee”. Das gab es alles bereits zur Römerzeit vor zweitausend Jahren. Auch wenn vieles damals in der Strafverfolgung und in der Rechtsprechung noch ganz anders war.

Eine Polizei im heutigen Sinne war nicht vorhanden. Eine Staatsanwaltschaft ebenso nicht. Die Römer verurteilten Straftäter zeit- und kostensparend: Haftstrafen gab es keine. Die Gefängnisse dienten nur zum Gewahrsam von Beschuldigten bis zu Ihrem Prozess. Je nach Schwere des Deliktes wartete auf die Übeltäter im einfachsten Fall eine Geldstrafe. Schwerwiegendere Verbrechen wurden mit Verbannung, Prügelstrafen, lebenslanger Schinderei in Bergwerken/Steinbrüchen oder mit dem Tode bestraft. Letzteres erfolgte zur Abschreckung häufig öffentlich in Amphitheatern. Besonders grausam war die Vollstreckung der Todesstrafe durch Kreuzigung oder durch wilde Tiere, die die Verurteilten zerfleischten.

Es waren eben „Zustände wie im alten Rom”. Gleiches Recht für alle? Fehlanzeige. Beispiel: Die Vergewaltigung einer verheirateten Frau galt als Kapitalverbrechen und konnte sogar mit dem Tode bestraft werden. Wurde aber eine Sklavin von einem Fremden vergewaltigt, konnte deren Herr den Täter nur auf Schadenersatz wegen Sachbeschädigung (!) verklagen. Der Besitzer selber konnte mit seiner Sklavin machen, was er wollte.

Völlig legal waren Prostitution und Menschenhandel. An pornografischen Darstellungen nahm niemand Anstoß. Inzest wurde dagegen strafrechtlich verfolgt und schwer bestraft. Ehebruch galt als Verbrechen.

Die Opfer von Verbrechen mussten grundsätzlich selber beim städtischen Magistrat ihre Anklage einbringen. Vor dem Gericht waren sie keinesfalls gleich. Sklaven verhörte man nur unter Folter. Frauen wurde ein „Tutor” zugewiesen, der über ihre Belange entschied. Eine Besonderheit des römischen Rechts war auch die Strafgewalt des (männlichen) Familienoberhauptes, die sogar das Recht über Leben und Tod seiner Angehörigen umfasste.

Privilegierten Römern blieben die besonders grausamen Hinrichtungsarten erspart. Gar nicht belangt werden konnte der Kaiser. Er war oberster Richter und qua Amt auch lebender Gott auf Erden. Parallelen zu den „Zuständen im neuen Rom” drängen sich auf.

Doch auch in Deutschland ist germanisches Naserümpfen ob dieser altrömischen Rechtszustände fehl am Platze. Denn zum einen hatte die Schaffung eines Privatrechts durch die alten Römer noch 2000 Jahre später Auswirkungen auf unser bürgerliches Recht. Und zum Vergleich: Eine Todesstrafe durch Enthaupten sah das deutsche Strafrecht bis 1953 vor. Ehebruch und Kuppelei waren bis 1969 unter Strafe gestellt. Und Homosexualität sogar bis 1994.

„Gefährliches Pflaster - Kriminalität im Römischen Reich” heißt diese ebenso informative wie packende und unterhaltsame Sonderausstellung im LVR-RömerMuseum im Archäologischen Park Xanten. Sie ist vom 8. Juli bis 12. Februar 2012 geöffnet. Adresse: Siegfriedstraße 39, 46509 Xanten. Tel. 02801-712-0. Fax: 02901-712-149. E-Mail: apx@lvr.de.

Weitere Informationen über das umfangreiche Begleitprogramm, den gleichnamigen Begleitband von Marcus Reuter und Romina Schiavone (Hrsg.) finden Interessenten auf www.apx.lvr.de.
Anzeige

Webmuseen-Service

Museum fehlt
Wenn Sie ein Museum nicht finden, kann es sein, daß wir noch keine Daten bekommen haben. Bitte lassen Sie uns an Ihrem Wissen teilhaben. Die Aufnahme erfolgt redaktionell und somit kostenfrei.
Ein Museum empfehlen >>

Partner von Webmuseen werden
Unseren Publikationspartnern (siehe Fußbereich) stellen wir umfangreiche Daten für deren jeweilige Projekte zur Verfügung. Anbieter museumsbezogener Dienstleistungen profitieren von unserer Marktkenntnis und Reichweite.
Ihr Projekt beschreiben >>

Webmuseen SocialMedia

Sie sind Kulturliebhaber? Unsere Kanäle stehen Ihnen offen, zum Mitlesen oder um Ihre Tipps und Nachrichten mit unserer Community zu teilen.