
Archäologischer Park Xanten46509 Xanten
Gefährliches PflasterAusstellung 8.7.2011-12.2.2012
Fon (02801) 988 9213Fax (02801) 988 9215
Autor:Giesbert Karnebogen
Eine große Ausstellung im LVR-Römermuseum in Xanten zeigt aber: Das ist alles kalter Kaffee. Das gab es alles bereits zur Römerzeit vor zweitausend Jahren. Auch wenn vieles damals in der Strafverfolgung und in der Rechtsprechung noch ganz anders war.
Eine Polizei im heutigen Sinne war nicht vorhanden. Eine Staatsanwaltschaft ebenso nicht. Die Römer verurteilten Straftäter zeit- und kostensparend: Haftstrafen gab es keine. Die Gefängnisse dienten nur zum Gewahrsam von Beschuldigten bis zu Ihrem Prozess. Je nach Schwere des Deliktes wartete auf die Übeltäter im einfachsten Fall eine Geldstrafe. Schwerwiegendere Verbrechen wurden mit Verbannung, Prügelstrafen, lebenslanger Schinderei in Bergwerken/Steinbrüchen oder mit dem Tode bestraft. Letzteres erfolgte zur Abschreckung häufig öffentlich in Amphitheatern. Besonders grausam war die Vollstreckung der Todesstrafe durch Kreuzigung oder durch wilde Tiere, die die Verurteilten zerfleischten.
Es waren eben Zustände wie im alten Rom. Gleiches Recht für alle? Fehlanzeige. Beispiel: Die Vergewaltigung einer verheirateten Frau galt als Kapitalverbrechen und konnte sogar mit dem Tode bestraft werden. Wurde aber eine Sklavin von einem Fremden vergewaltigt, konnte deren Herr den Täter nur auf Schadenersatz wegen Sachbeschädigung (!) verklagen. Der Besitzer selber konnte mit seiner Sklavin machen, was er wollte.
Völlig legal waren Prostitution und Menschenhandel. An pornografischen Darstellungen nahm niemand Anstoß. Inzest wurde dagegen strafrechtlich verfolgt und schwer bestraft. Ehebruch galt als Verbrechen.
Die Opfer von Verbrechen mussten grundsätzlich selber beim städtischen Magistrat ihre Anklage einbringen. Vor dem Gericht waren sie keinesfalls gleich. Sklaven verhörte man nur unter Folter. Frauen wurde ein Tutor zugewiesen, der über ihre Belange entschied. Eine Besonderheit des römischen Rechts war auch die Strafgewalt des (männlichen) Familienoberhauptes, die sogar das Recht über Leben und Tod seiner Angehörigen umfasste.
Privilegierten Römern blieben die besonders grausamen Hinrichtungsarten erspart. Gar nicht belangt werden konnte der Kaiser. Er war oberster Richter und qua Amt auch lebender Gott auf Erden. Parallelen zu den Zuständen im neuen Rom drängen sich auf.
Doch auch in Deutschland ist germanisches Naserümpfen ob dieser altrömischen Rechtszustände fehl am Platze. Denn zum einen hatte die Schaffung eines Privatrechts durch die alten Römer noch 2000 Jahre später Auswirkungen auf unser bürgerliches Recht. Und zum Vergleich: Eine Todesstrafe durch Enthaupten sah das deutsche Strafrecht bis 1953 vor. Ehebruch und Kuppelei waren bis 1969 unter Strafe gestellt. Und Homosexualität sogar bis 1994.
Gefährliches Pflaster - Kriminalität im Römischen Reich heißt diese ebenso informative wie packende und unterhaltsame Sonderausstellung im LVR-RömerMuseum im Archäologischen Park Xanten. Sie ist vom 8. Juli bis 12. Februar 2012 geöffnet. Adresse: Siegfriedstraße 39, 46509 Xanten. Tel. 02801-712-0. Fax: 02901-712-149. E-Mail: apx@lvr.de.
Weitere Informationen über das umfangreiche Begleitprogramm, den gleichnamigen Begleitband von Marcus Reuter und Romina Schiavone (Hrsg.) finden Interessenten auf www.apx.lvr.de.
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